Chemikalien-Ansprechperson - 1/2 Tag (Kurs für Personen mit soliden Vorkenntnissen)

Alle Betriebe, die mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen umgehen, benötigen eine Chemikalien-Ansprechperson [Art.25 Abs.2, Chemikaliengesetz, ChemG].
Setzen Sie Ihre Aufgaben als Ansprechperson sicher, gesetzeskonform und effizient in die Praxis um.

Kategorie
Chemikalien
SGAS Anerkannte Kurse
Zielgruppen

(Zukünftige) Chemikalien-Ansprechpersonen, welche bereits über Grundwissen im aktuellen Chemikalienrecht besitzen (GHS, ChemV, Sicherheitsdatenblatt).

Nutzen

Sie erhalten einen Überblick der Verantwortlichkeiten beim Umgang mit Chemikalien und kennen die Pflichten nach Chemikalienrecht.

Die Teilnehmenden erhalten einen Weiterbildungsnachweis

Der Workshop ist SGAS (1 FBE) anerkannt.

Anforderungen an die Teilnehmenden

Der Besuch dieses Kurses setzt ein Grundwissen im aktuellen Chemikalienrecht voraus (z.B. Seminar „Sicherer Umgang mit Chemikalien“, Lehrgang „Sachkenntnis Chemikalien“ oder vergleichbare Vorkenntnisse). Wenn weniger Grundwissen vorhanden ist, besuchen Sie bitte den Workshop "Chemikalien-Ansprechperson (Grundkurs)"

Kursnummer
5425-01
Datum und Uhrzeit
Donnerstag, 13. März 2025 | 13:30-17:00
Standort
EcoServe International AG
Pulverhausweg 13 (5. Stock ATTIKA) 5033 Buchs AG
Preis
CHF 310.00
Veranstalter
EcoServe
Beschreibung
Gesetzliche Grundlagen
  • Schweizer Chemikalienrecht
  • Chemikaliengesetz in der EU, Global Harmonized System (GHS)
  • Verordnung des EDI über die Chemikalien-Ansprechperson vom 28. Juni 2005
Aufgaben der Ansprechperson
  • Anforderungen an die Ansprechperson
  • Mitteilungspflicht
  • Form und Inhalt der Mitteilung der Ansprechperson
  • Auswirkungen des ChemRecht auf die Betriebe
Fachbewilligungen
  • Weitere Verantwortlichkeiten
  • Vollzug
Organisation
  • Aufgaben von Bund und Kantonen
Praktische Beispiele und Übungen